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Benachteiligte Gebiete



Die Ausgleichszulage trägt dazu bei, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in den benachteiligten Gebieten (zum Beispiel Berggebiete) zu sichern - zur Erhaltung der Landschaft und zur Erhaltung und Förderung von nachhaltiger Bewirtschaftung. Grundlage für die Gewährung der Ausgleichszahlungen ist die Gebietskulisse.

Unterlagen (Karten, Gebietslisten und Fachartikel) zur neuen Gebietsabgrenzung ab 2019, sowie zur historischen Abgrenzung bis 2018 und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Förderwegweiser.



Stand 08/2023

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