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   Steckbrief Kleines Landschaftselement                               

Einzelbäume

Nicht CC-relevant

Beschreibung

Einzelbäume, auch soweit sie abgestorben sind (keine Obstbäume), gehören zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Direktzahlungen, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann, soweit die Anzahl nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar beträgt. Zudem müssen die landwirtschaftlichen Tätigkeiten bzw. der Anbau beabsichtigter Kulturen unter vergleichbaren Bedingungen möglich sein wie bei nicht baumbestandenen Schlägen in demselben Gebiet.



LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 04/2021

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