Steckbrief Kleines Landschaftselement
Einzelbäume
Nicht CC-relevant
Beschreibung
Einzelbäume, auch soweit sie abgestorben sind (keine Obstbäume), gehören zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen
der Direktzahlungen, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann, soweit die Anzahl nicht mehr als 100 Bäume pro
Hektar beträgt. Zudem müssen die landwirtschaftlichen Tätigkeiten bzw. der Anbau beabsichtigter Kulturen unter
vergleichbaren Bedingungen möglich sein wie bei nicht baumbestandenen Schlägen in demselben Gebiet.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 04/2021