Page 3 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Editorial


       Landinfo 5/2018








       Ein wesentlicher Faktor für ein optimales Pflanzenwachstum ist eine ausreichende Nährstoff-
       versorgung. Dabei ist Sticksoff einer der wichtigsten Nährstoffe zur Sicherung von Ertrag und
       Qualität der Ernteprodukte. Gleichzeitig können ungenutzte Stickstoffverbindungen in der
       Umwelt aber auch schädlich wirken. Insbesondere trifft dies für Nitrat im Grundwasser zu.
       Auch zur Umsetzung der Nitratrichtlinie wird daher seit 1996 die gute fachliche Praxis der
       Düngung in der Düngeverordnung geregelt. Schon damals wurde der Grundsatz aufgestellt,
       dass Düngemittel (mineralische und organische) zeitlich und mengenmäßig so auszubringen
       sind, dass die Nährstoffe weitestgehend von den Pflanzen aufgenommen werden können und
       Nährstoffverluste bei der Bewirtschaftung und damit verbundene Einträge in die Gewässer
       weitestgehend vermieden werden.

       Mehr als 20 Jahre später wurden das Düngerecht 2017 umfassend novelliert. Die bisherige
       Zweckbestimmung des Düngegesetzes zur Sicherstellung der Ernährung von Nutzpflanzen,
       der Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Vorbeugung und Abwen-
       dung von Gefahren für die Gesundheit von Mensch, Tier und Naturhaushalt durch das Her-
       stellen, das Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln wurde erweitert. Bei
       letztem Punkt stehen insbesondere Anforderungen an die Qualität und Schadlosigkeit von
       Düngemitteln im Fokus. Ergänzt wurde nun zusätzlich der Zweck einen nachhaltigen und
       ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung sicher-
       zustellen, insbesondere Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden.

       Es besteht hierzu nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf.

       Landwirtschaftsverwaltung und Beratung sind daher aufgerufen, die Landwirtinnen und Land-
       wirte bei der Umsetzung zu begleiten, damit die konkretisierten Anforderungen der novellier-
       ten Düngeverordnung schnell in die betrieblichen Abläufe integriert werden können. Denn
       eine bedarfsgerechte, ressourcenschonende Düngung schont nicht nur die Umwelt, sondern
       auch den Geldbeutel.  











       Thomas Berrer















                                                                                         Thomas Berrer
                                                                                         MLR Stuttgart
                                                                                         Tel. 0711/ 126-2278
                                                                                         Thomas.berrer@mlr.
                                                                                         bwl.de



       Landinfo 5 | 2018                                                                                      3
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