Page 9 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema
chend sind, ist offen, gegebenenfalls sind für Nitrat und die Sanierungsgebiete nach der
Nachbesserungen erforderlich. Zudem hat SchALVO.
im Juli 2017 die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) die Bundesrepublik Deutschland we- Nach derzeitigem Stand sind in diesen Gebie-
gen der teils hohen Nitratbelastung im ten landeseinheitlich folgende zusätzlichen
Grundwasser verklagt, wobei sich diese Klage Maßnahmen aus dem verbindlichen und ab-
gegen die bereits novellierte DüV von 2017 schließenden Maßnahmenkatalog der DüV
bezieht. Auch das verschärfte Düngerecht vorgesehen:
reicht nach Aussage der DUH nicht aus, um
die EU-Grenzwerte für Nitrat in absehbarer • Untersuchung von Wirtschaftsdüngern auf
Zeit einzuhalten. So werden z.B. die zulässi- ihren Nährstoffgehalt
gen Kontrollwerte bei den Nährstoffverglei-
chen in Frage gestellt. Die Klage der DUH ist • Verpflichtung zu Düngebedarfsermittlung
gegebenenfalls noch problematischer als die und Erstellung von Nährstoffvergleichen
Klage des Europäischen Gerichtshofes. bereits ab 10 ha Landwirtschaftliche Nutz-
fläche (LN) und
Konkretisierung der Vorgaben • alternativ entweder Untersuchung des ver-
fügbaren Stickstoffs im Boden vor der
Die neue Düngeverordnung konkretisiert Düngung
und erweitert die anwendungsbezogenen oder Einhaltung eines abgesenkten Kon-
Vorgaben, wie z. B. Abstände zu Gewässern trollwertes von 40 kg N/ha im Betriebs-
und Vorgaben zur Ausbringungstechnik. durchschnitt.
Durch die strikte Begrenzung der Nährstoff-
mengen und verpflichtende Düngebedarfser- Der Entwurf der Landesverordnung wird
mittlung für nahezu alle Kulturgruppen und derzeit zwischen den Landesministerien ab-
engere zeitliche Beschränkungen (verkürzte gestimmt. Der Rechtssetzungsprozess sieht
Sperrzeiten) ergibt sich erheblicher Anpas- danach die Anhörung der berührten Verbän-
sungsbedarf insbesondere für Vieh haltende de/Organisationen vor und abschließend
Betriebe. Auch wenn der Düngebedarf der wird die Landesregierung die Verordnung
Kulturen nach der DüV bereits seit 1996 er- beschließen. Die Verordnung soll im Früh-
mittelt werden muss, scheint hier Nachholbe- jahr 2019 in Kraft treten.
darf zu bestehen. Dies macht sich vor allem
daran fest, dass jetzt definitiv eine Dokumen-
tationspflicht besteht. Für Baden-Württem- Keine Zahlung ohne Einhaltung der
berg stellt die Umsetzung aufgrund der Viel- Vorgaben
falt der Kulturen und strukturellen wie topo-
graphischen Gegebenheiten eine besondere Die Einhaltung der Vorgaben der Düngever-
Herausforderung dar. Diese Herausforde- ordnung sind nicht nur fachrechtlich relevant
rung ist jedoch machbar. Verwaltung und (Fachrechtskontrollen), sondern auch Vor-
landwirtschaftliche Praxis müssen sich ihr aussetzung für den Erhalt von Direktzahlun-
gleichermaßen stellen. Es wird versucht den gen (CC-Kontrollen) und Teil der Grundan-
Besonderheiten in der Umsetzung soweit forderungen bei entsprechenden Agrarum-
rechtlich möglich und fachlich zu rechtferti- welt- und Klimaschutzmaßnahmen (In-
gen entsprechend gerecht zu werden. VeKoS-Kontrollen). Die Nichteinhaltung der
Vorgaben kann hier zu empfindlichen Sank-
tionen führen. Anordnungen bei Nichteinhal-
Landesverordnung für Nitrat tung der Vorgaben der DüV, wie z.B. bei
belastete Gebiete Überschreiten der zulässigen Kontrollwerte,
werden jedoch ausschließlich von der nach
Zur vollständigen Umsetzung der DüV steht Fachrecht zuständigen Behörde getroffen.
noch die Landes-Verordnung nach § 13 DüV Insbesondere von den Landesanstalten wur-
mit zusätzlichen Maßnahmen in den beson- den sowohl für die Verwaltung als auch für die Dr. Helga Pfleiderer
ders stark mit Nitrat belasteten sogenannten Landwirte bereits zahlreiche Hilfsmittel er- MLR Stuttgart
„roten Gebieten Nitrat“ aus. Bei diesen Ge- stellt. Tel. 0711/ 126 2278
bieten handelt es sich um die Grundwasser- Umfangreiche Materialien sind im Internet Helga.Pfleiderer@mlr.
körper im schlechten chemischen Zustand verfügbar. bwl.de
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