Page 9 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema





       chend sind, ist offen, gegebenenfalls sind   für Nitrat und die Sanierungsgebiete nach der
       Nachbesserungen erforderlich. Zudem hat   SchALVO.
       im Juli 2017 die Deutsche Umwelthilfe
       (DUH) die Bundesrepublik Deutschland we-  Nach derzeitigem Stand sind in diesen Gebie-
       gen der teils hohen Nitratbelastung im   ten landeseinheitlich folgende zusätzlichen
       Grundwasser verklagt, wobei sich diese Klage   Maßnahmen aus dem verbindlichen und ab-
       gegen die bereits novellierte DüV von 2017   schließenden Maßnahmenkatalog der DüV
       bezieht. Auch das verschärfte Düngerecht   vorgesehen:
       reicht nach Aussage der DUH nicht aus, um
       die EU-Grenzwerte für Nitrat in absehbarer   •  Untersuchung von Wirtschaftsdüngern auf
       Zeit einzuhalten. So werden z.B. die zulässi-  ihren Nährstoffgehalt
       gen Kontrollwerte bei den Nährstoffverglei-
       chen in Frage gestellt. Die Klage der DUH ist   •  Verpflichtung zu Düngebedarfsermittlung
       gegebenenfalls noch problematischer als die   und Erstellung von Nährstoffvergleichen
       Klage des Europäischen Gerichtshofes.      bereits ab 10 ha Landwirtschaftliche Nutz-
                                                  fläche (LN) und


         Konkretisierung der Vorgaben           •  alternativ entweder Untersuchung des ver-
                                                  fügbaren  Stickstoffs  im Boden  vor  der
       Die neue Düngeverordnung konkretisiert     Düngung
       und erweitert die anwendungsbezogenen      oder Einhaltung eines abgesenkten Kon-
       Vorgaben, wie z. B. Abstände zu Gewässern   trollwertes von 40 kg N/ha im Betriebs-
       und Vorgaben zur Ausbringungstechnik.      durchschnitt.
       Durch die strikte Begrenzung der Nährstoff-
       mengen und verpflichtende Düngebedarfser-  Der Entwurf der Landesverordnung wird
       mittlung für nahezu alle Kulturgruppen und   derzeit zwischen den Landesministerien ab-
       engere  zeitliche Beschränkungen  (verkürzte   gestimmt. Der Rechtssetzungsprozess sieht
       Sperrzeiten) ergibt sich erheblicher Anpas-  danach die Anhörung der berührten Verbän-
       sungsbedarf insbesondere für Vieh haltende   de/Organisationen vor und abschließend
       Betriebe. Auch wenn der Düngebedarf der   wird die Landesregierung die Verordnung
       Kulturen nach der DüV bereits seit 1996 er-  beschließen. Die Verordnung soll im Früh-
       mittelt werden muss, scheint hier Nachholbe-  jahr 2019 in Kraft treten.
       darf zu bestehen. Dies macht sich vor allem
       daran fest, dass jetzt definitiv eine Dokumen-
       tationspflicht besteht. Für Baden-Württem-  Keine Zahlung ohne Einhaltung der
       berg stellt die Umsetzung aufgrund der Viel-  Vorgaben
       falt der Kulturen und strukturellen wie topo-
       graphischen Gegebenheiten eine besondere   Die Einhaltung der Vorgaben der Düngever-
       Herausforderung dar. Diese Herausforde-  ordnung sind nicht nur fachrechtlich relevant
       rung ist jedoch machbar. Verwaltung und   (Fachrechtskontrollen), sondern auch Vor-
       landwirtschaftliche Praxis müssen sich ihr   aussetzung für den Erhalt von Direktzahlun-
       gleichermaßen stellen. Es wird versucht den   gen (CC-Kontrollen) und Teil der Grundan-
       Besonderheiten in der Umsetzung soweit   forderungen  bei  entsprechenden  Agrarum-
       rechtlich möglich und fachlich zu rechtferti-  welt- und Klimaschutzmaßnahmen (In-
       gen entsprechend gerecht zu werden.      VeKoS-Kontrollen). Die Nichteinhaltung der
                                                Vorgaben kann hier zu empfindlichen Sank-
                                                tionen führen. Anordnungen bei Nichteinhal-
         Landesverordnung für Nitrat            tung der Vorgaben der DüV, wie z.B. bei
         belastete Gebiete                      Überschreiten der zulässigen Kontrollwerte,
                                                werden jedoch ausschließlich von der nach
       Zur vollständigen Umsetzung der DüV steht   Fachrecht zuständigen Behörde getroffen.
       noch die Landes-Verordnung nach § 13 DüV   Insbesondere von den Landesanstalten wur-
       mit zusätzlichen Maßnahmen in den beson-  den sowohl für die Verwaltung als auch für die   Dr. Helga Pfleiderer
       ders stark mit Nitrat belasteten sogenannten   Landwirte bereits zahlreiche Hilfsmittel er-  MLR Stuttgart
       „roten Gebieten Nitrat“ aus. Bei diesen Ge-  stellt.                              Tel. 0711/ 126 2278
       bieten handelt es sich um die Grundwasser-  Umfangreiche  Materialien sind im Internet   Helga.Pfleiderer@mlr.
       körper im schlechten chemischen Zustand   verfügbar.                             bwl.de



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