Page 8 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema





          Dr. Helga Pfleiderer


          Düngeverordnung - Ziele und Herausforderungen



          Nach jahrelangen und zähen Diskussionen wurde die neue Düngeverordnung Ende März 2017 vom
          Bundesrat beschlossen. Sie wurde am 1. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist einen
          Tag später in Kraft getreten. Die „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfs-
          stoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis
          beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)“ regelt wie der volle Name sagt; die gute fachliche Praxis der
          Düngung. Neben diesen allgemeinen Grundsätzen ist die DüV aber in Deutschland auch das zentrale
          und  wichtigste  Instrument  zur  Umsetzung  der  Nitratrichtlinie,  der Wasserrahmenrichtlinie  und  zur
          Minderung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft als Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie
          (EU)  2016/2284  über  die  Reduktion  der  nationalen  Emissionen  bestimmter  Luftschadstoffe
          (NERC-Richtlinie).

                                       ie letzte Düngeverordnung datierte von   Messnetz (alle Messstellen) liegt der Wert bei
                                   D2006.  Eigentlich  muss  zur  Umsetzung   8,6 % (bundesweit 18,1%). Sich nur auf Nit-
                                   der Nitratrichtlinie alle vier Jahre ein neues   rat zu fokussieren, wäre ohnehin zu kurz ge-
                                   sogenanntes Aktionsprogramm fortgeschrie-  sprungen. Auch die Landwirtschaft in Baden-
                                   ben werden. Die Novellierung stand daher   Württemberg hat einen zu hohen Stickstoff-
                                   zuletzt  unter  hohem  Zeitdruck und  sollte   überschuss (brutto), der sich bundesweit eher
                                   gleichzeitig den verschiedensten Interessen in   im oberen Mittelfeld bewegt. Dabei ist die
                                   ganz Deutschland und den unterschiedlichen   Landwirtschaft zunehmend gefordert auch
                                   politischen Forderungen genügen. In diesem   einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und
                                   Zusammenhang wurde gleichzeitig das Dün-  steht insbesondere wegen der Ammoniake-
                                   gegesetz umfassend geändert und eine Ver-  missionen, welche zu ca. 95 % aus der Land-
                                   ordnung zur Stoffstrombilanzierung neu ein-  wirtschaft stammen, in der Kritik. Daher be-
                                   geführt. Dieses komplexe Zusammenwirken   steht in Baden-Württemberg sowohl aus öko-
                                   zum sogenannten Düngepaket machte den    logischer als auch ökonomischer Sicht weite-
                                   Abstimmungsprozess schwierig. Letztlich   rer und flächendeckender Handlungsbedarf.
                                   kam die Novellierung der DüV dann nicht
                                   mehr rechtzeitig, um die 2016 von der EU-  Wesentliche Kritikpunkte der EU-Kommissi-
                                   Kommission gegen Deutschland erhobene    on in Bezug auf die DüV von 2006 (gültig bis
                                   Klage wegen unzureichender Umsetzung der   2017) sind:
                                   Nitratrichtlinie  noch  abzuwenden.  Am  21.
                                   Juni 2017 wurde Deutschland verurteilt.  •  die Konkretisierung der Düngebedarfser-
                                                                              mittlung (Kritik an  zulässigem N-Über-
                                                                              schuss)
                                     Handlungsbedarf bei                    •  unzureichende Sperrzeiten (keine Sperrzeit
                                     Stickstoffüberschüssen                   für Festmist bzw. zu kurze Sperrzeiten)
                                                                            •  nicht ausreichend große Dungbehälter (La-
                                   Zwar bezieht sich das Urteil noch auf den   gerkapazitäten – keine Vorgaben für Fest-
                                   Nitratbericht 2012 und die DüV von 2006    mist)
                                   und Baden-Württemberg ist hinsichtlich der   •  Stickstoffobergrenze für organische Dün-
                                   Nitratbelastung des Grundwassers ver-      ger (Derogation war befristet)
                                   gleichsweise gut aufgestellt. Aber auch nach   •  Düngung auf stark geneigten Flächen
                                   dem Nitratbericht 2016 (Berichtszeitraum   •  Düngung auf Schnee bedeckten und gefro-
                                   2012 bis 2014) wird im neuen EU-Nitrat-    renen Flächen
                                   messnetz (Teilmessnetz Landwirtschaft) der
                                   Grenzwert der Grundwasserverordnung in   Derzeit steht Deutschland in schwierigen
                                   Baden-Württemberg an 18,7 % (bundesweit   Verhandlungen mit der EU-Kommission. Ob
                                   28 %) der Messstellen überschritten, im EUA-  nun die Vorgaben der neuen DüV ausrei-



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